Sie sind hier: Startseite » Förderverein » Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Der Förderverein der Inselschule Töplitz e.V. wurde 1992 als gemeinnütziger Verein gegründet. Er finanziert sich über Mitgliedsbeiträge und Spendeneinnahmen.
Unsere Mitglieder sind Eltern, Lehrer, Ehemalige und Menschen, die sich der Inselschule verbunden fühlen. Wir freuen uns über neue Mitglieder und wir freuen uns auch über Menschen, die uns bei der Arbeit unterstützen.
Sprechen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Email: Kontakt

Eine Beitrittserklärung können Sie hier auch per Online-Formular an den Vorstand schicken.
Beitrittsformulare sind auch im Schul-Sekretariat erhältlich oder können hier heruntergeladen werden:
Download [232 KB] oder (Download mit Flyer [168 KB] )

Der Vorstand des Fördervereins möchte die Beitragszahlung der Mitglieder übersichtlicher und einfacher gestalten. Hierzu bittet der Vorstand Sie, eine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug zu erteilen, so dass der Beitrag bei Fälligkeit eingezogen werden kann. Das Formular "Ermächtigung zum Lastschrifteinzug [100 KB] " kann hier heruntergeladen werden: Download

Seit Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Regelung in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Datenschutzerklärung kann hier heruntergeladen werden: DSGVO FöV [15 KB]

Schicken Sie das ausgefüllte Beitrittsformular zusammen mit der Ermächtigung zum Lastschrifteinzug und der Datenschutzerklärung bitte an den Vorstand oder geben sie die Formulare im Schul-Sekretariat ab.
Herzlichen Dank.

ICH ERKLÄRE MEINEN BEITRITT ZUM FÖRDERVEREIN DER INSELSCHULE TÖPLITZ

DER MINDESTBETRAG BETRÄGT 10,00 € / JAHR

DER JÄHRLICHE MITGLIEDSBEITRAG IST ZAHLBAR ZU BEGINN EINES SCHULJAHRES, SPÄTESTENS BIS ZUM 30.11.

Beitrittserklärung ... [PDF [232 KB] ]
Beitrittsermächtigung Flyer ... [PDF [168 KB] ]
Datenschutzerklärung ... [PDF [15 KB] ]

IBAN DE 46 1606 2008 5600 6322 00
BIC GENODEF1LUK
Bank VR BANK FLÄMING eG

Als gemeinnützige Zuwendung mindert Ihr Mitgliedsbeitrag oder Ihre Spende Ihr zu versteuerndes Einkommen.
Die Zuwendungsbestätigung, die Sie mit Ihrer Lohn- oder Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt einreichen können, erhalten Sie jeweils zu Beginn des nächsten Kalenderjahres von uns.
Vielen Dank.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen